Erreichst du deinen Kunden per Telefon nicht, …
Mahnen: Wenn der Kunde nicht zahlt Bleibt die Zahlung dann trotzdem aus, mahnen wir nach einer angemessenen Frist.
Kaufrecht: Auch geringfügige Mängel rechtfertigen Zahlungs Handwerkermängel: Was tun, wenn der Handwerker pfuscht? Ihr Kunde hat einseitig die Rechnung gekürzt und nur einen Teilbetrag überwiesen? Denn auch wenn sie Fehler oder Mängel enthält, stellt sie ein Geschäftsdokument, das Du aufbewahren solltest. Sollte die Rechnung noch nicht bezahlt bzw. verbucht sein, benötigst du keine Rechnungskorrektur. Entweder schreibst du unter der gleichen Rechnungsnummer einfach eine neue, nunmehr korrekte Rechnung, die du deinem Kunden übermittelst oder du stellt ein Berichtigungsdokument aus. Maximal das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
wenn
Geigenfeige Vermehren,
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